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Warum wir einer - professionellen psychischen Gefährdungsanalyse - aus dem Weg gehen


Die psychische Gefährdungsbeurteilung gehört bislang zur Kür der mutigen Pioniere unter den verantwortungsvollen Unternehmen und Dienstleistern. Wo bisher die Arbeitssicherheit das Feld der psychischen Gefährdungen mit abhandelte, weisen nun vermehrt Krankenversicherungen als auch Berufsgenossenschaften auf die steigende Relevanz der Thematik hin. Denn psychische Erkrankungen sind zur zweithäufigsten Diagnosegruppe aufgestiegen, belasten die Konten der verantwortlichen Träger und schrecken immer wieder Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte auf. Es herrscht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich Folgen, Gestaltung der Arbeit, Erfordernissen, Vorgehensweisen und Methoden. Es ist das vielzitierte Topfschlagen im Minenfeld. Wie damit umgehen, wenn nachweislich bestimmte Bedingungen bzw. Strategien oder Strukturen die Psyche belasten? Fragebögen sensibilisieren und geben Hilfestellung bei der Problemwahrnehmung, doch wie sollte ein Unternehmen im Fall der Fälle auf eventuelle Missstände reagieren?


Die Auswertung eines Fragebogens vermittelt eine „grobe“ Übersicht, doch gibt sie keine Auskunft über die Umsetzung bzw. Feinarbeit / -justierung. Diverse Weiterbildungen zur präventiven Gesundheitsarbeit in Unternehmen bis hin zu tiefer gehenden Studiengängen wie Wirtschaftspsychologie behandeln dieses Thema, werden jedoch selten (meist aufgrund von Verfügbarkeitsengpässen) in Anspruch genommen. Unternehmen wünschen sich schnelle und unprätentiöse Lösungen, bei denen niemand aufgeschreckt wird. So genannte Imagekampagnen, die mehr der Außenwirkung, als der Gesundheit des Mitarbeiters dienen. Den vielen ominösen Anbietern am Markt, welche ohne wissenschaftlichen Hintergrund arbeiten und Wunder versprechen, welche die Glaubwürdigkeit professioneller Anbieter sukzessive unterminieren, laufen sie damit die Türen ein. Denn eine professionelle Arbeit trifft nicht immer populäre Entscheidungen, macht sich hin und wieder ehrlich und spricht das Kind beim Namen an. Unternehmen wissen zumeist um die ominösen Anbieter und sehen berechtigterweise zu viel Potenzial darin dem Unternehmen zu schaden, gäbe man es in unqualifizierte Hände. Andererseits fehlt es auch am Mut, die zumeist bekannten Schwachstellen professionell bearbeiten zu lassen. Großunternehmen entwickeln somit intern eigene Instrumente, stecken jedoch weiterhin im Stadium der Entwicklung sowie Erprobung fest. Zudem sind ihre Modelle und Methoden häufig äußerst unternehmensspezifisch, weshalb ein Blick über die Schulter wenig Sinn macht. Kleine bis mittelständische Unternehmen sind somit dazu angehalten, eigene Instrumente zu entwickeln, um die Gefahr von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Doch ohne das dafür notwendige Know-how fehlt es an einem wissenschaftlich abgesicherten und fundierten Instrument. In der Konsequenz wird das Thema verdrängt oder totgeschwiegen, wodurch wesentliche Schwachstellen in Strategie und Struktur wachsen können statt eingedämmt zu werden. Zudem lässt sich manche Schwachstelle nur schwer ohne ein nachhaltig arbeitendes eigenes Instrument bearbeiten. Bei einer Neueinstellung von den Erkenntnissen einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung zu profitieren wäre ein Beispiel. Hierbei geben die Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung Auskunft über die Schwachstellen und könnten im Bewerbungsverfahren mit Hilfe eines Persönlichkeitstest Aufschluss über die jeweilige Passung geben (person-job-fit). Hierfür braucht es allerdings erneut einen Experten bzw. Wirtschaftspsychologen, welche die Ergebnisse korrekt interpretiert kann. 

Das noch junge Handlungsfeld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes „psychische Gefährdungsbeurteilung“ ist wie beschrieben und laut herrschender Meinung aus Politik und Wirtschaft wichtig, bietet allerdings „gefühlt“ ebenso viel Gefährdungspotenzial für das Unternehmen. Insbesondere kleine Betriebe setzen auf eine selbstregulierende Dynamik. Streng nach dem Prinzip: Auf schlechte Zeiten folgen auch wieder Gute“ oder „never change a (may be) running system“ werden Veränderungen blockiert und dem alten Schema F nachgegeben. Erst wenn der erste „wichtige“ Mitarbeiter aufgrund einer psychischen Überlastung auf lange Zeit kostenintensiv ausfällt (Ersatz finden, Auftragsstau usw.) und die Berufsgenossenschaften, Krankenversicherer, Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherer auf die Arbeitsbedingungen aufmerksam werden, ist die Schuldfrage der entscheidende Faktor. Inwiefern wurde professionell präventiv gearbeitet, um diesen Ausfall zu verhindern? Ist das Unternehmen seiner Fürsorgepflicht nachgekommen?

§5 ArbSchG
(PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG)

DAS ARBEITSSCHUTZGESETZ VERPFLICHTET ARBEITGEBER/-INNEN DAZU, AUF BASIS EINER BEURTEILUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN ZU ERMITTELN, WELCHE MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ERFORDERLICH SIND (VGL. (§ 5 ABS.3 S.6 ArbSchG)

-          Die Anforderungen an das Verfahren richten sich nach der DIN EN ISO 10075 1-3.

-          Sie dient seit 2015 der Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der „menschengerechten Gestaltung“ von Arbeit.

Wir machen uns zur Aufgabe, die Bereiche Arbeitszufriedenheit, -organisation und -umgebung empirisch wissenschaftlich und persönlich (Grob- und Feinanalyse) zu analysieren, um das Verhalten und Erleben im ökonomischen Kontext zu erfassen und mitarbeitergerecht zu gestalten.


Wir sind gelisteter Berater (Berater-ID: 146992) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa):

1.       Beantragen sie beim Bundesamt ihre Förderung. Bei einer Bemessungsgrundlage von 3000 € erhalten sie einen Zuschuss von 50% (1500 €). Sollten sie sich aufgrund ihrer aktuellen Lage in unternehmerischen Schwierigkeiten befinden, steigt die Förderung auf 90 % (2700 €).
2.       Der Antrag wird online ausgefüllt (https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung) und hat einen Umfang von etwa einer Seite.
3. Ihr Ansprechpartner beim Bundesamt für eventuelle Rückfragen ist Herr Müller (Tel.: 06196 – 9081570).
4. Warten sie die schriftliche Zusage vom Bundesamt ab.
5. Vollständige ausführliche Durchführung der PGA moderiert (AsitA) oder per Fragebogen (PGA-T).



Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,

Nicolas Jürgens, Wirtschaftspsychologe M.A.
SARPIS GmbH
Wittekindstrasse 11
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 / 38060 - 130

n.juergens@sarpis.de

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